Ismail Akın Beratung
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Arbeiten

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§81a)

Das Verfahren, mit dem der Arbeitgeber das Visumverfahren von Deutschland aus einleitet — und damit erheblich verkürzt.

Arbeitgeber Stellt den Antrag
Vorabzustimmung Das eigentliche Kernstück
2–5 Monate Durchschnitt bei sauberer Akte
Verfahrensgebühr Trägt der Arbeitgeber

Worum es geht

Im regulären Verfahren wartet die Akte bei der Auslandsvertretung darauf, dass deutsche Behörden Rückfragen beantworten. Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren laufen genau diese Abstimmungen vorab in Deutschland — und die Auslandsvertretung erhält eine bereits geprüfte Akte mit Vorabzustimmung.

Das ist der gesamte Zeitgewinn. Es gibt keine Abkürzung an der Prüfung vorbei; es wird nur in einer anderen Reihenfolge geprüft.

Für wen dieser Weg gedacht ist

  • Deutsche Unternehmen, die konkret einstellen wollen
  • Arbeitgeber, die Planungssicherheit beim Eintrittstermin brauchen
  • Fälle, in denen Anerkennung und Vertrag bereits stehen

Voraussetzungen

  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Vollmacht des Arbeitgebers gegenüber der Ausländerbehörde
  • Übernahme der Verfahrensgebühr durch den Arbeitgeber
  • Anerkennung der Qualifikation, soweit erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Unternehmensunterlagen und Gewerbenachweis
  • Arbeitsvertrag mit Vergütung und Stellenbeschreibung
  • Qualifikationsnachweise der Arbeitskraft
  • Reisepass der Arbeitskraft
  • Gegebenenfalls Anerkennungsbescheid

Ablauf Schritt für Schritt

Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.

WirSieBehörde

  1. 01

    Bedarf und Stelle klären

    Beruf für Beruf, Schicht für Schicht — was tatsächlich zu besetzen ist.

    Wir
  2. 02

    Kandidatin oder Kandidat vorschlagen

    Geprüfte Qualifikation, geprüfte Unterlagen.

    Wir
  3. 03

    Einstellungsentscheidung treffen

    Das Gespräch und die Entscheidung bleiben bei Ihnen.

    Sie
  4. 04

    Arbeitsvertrag aufsetzen und prüfen

    Gegen die Maßstäbe, die die Behörde anlegt.

    Wir
  5. 05

    Vollmacht erteilen und Gebühr übernehmen

    Zwei Unterschriften — mehr fällt auf Ihrer Seite nicht an.

    Sie
  6. 06

    Antrag bei der Ausländerbehörde stellen

    Wir führen den Schriftwechsel und überwachen die Fristen.

    Wir
  7. 07

    Vorabzustimmung

    Die Ausländerbehörde entscheidet über die Vorabzustimmung.

    Behörde
  8. 08

    Termin und Visum

    Auslandsvertretung in der Türkei.

    Behörde
  9. 09

    Einreise und Onboarding

    Anmeldung, Aufenthaltstitel, Versicherung, erste Lohnabrechnung.

    Wir

Was dieser Weg bietet

Planbarer Eintrittstermin

Der wichtigste Punkt für die Personalplanung: Sie können mit einem Zeitraum rechnen.

Geprüfte Akte

Die Auslandsvertretung erhält keine offenen Fragen mehr.

Geringer Aufwand intern

Zwei Unterschriften und die Gebühr — den Rest führen wir.

Was dagegen spricht

Was Sie realistisch einplanen müssen:

  • Beschleunigt heißt nicht garantiert. Die Behörde kann weiterhin ablehnen.
  • Die Gebühr fällt an, auch wenn das Verfahren nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
  • Die Dauer hängt stark von der Auslastung der zuständigen Ausländerbehörde ab und schwankt regional.
  • Ohne vorliegende Anerkennung bringt das Verfahren keinen Zeitvorteil.

Wer zahlt was

Arbeitgeber
Verfahrensgebühr nach geltender Ordnung sowie unser Honorar.
Bewerber
Beauftragt ein Unternehmen das Verfahren, zahlen Sie uns nichts. Beauftragen Sie uns selbst, stehen Honorar und Amtskosten schriftlich fest, bevor wir beginnen.
Amtliche Gebühren
Visumgebühr bei der Auslandsvertretung.

Häufige Fehler

  • Das Verfahren starten, bevor die Anerkennung vorliegt — dann bringt es keinen Zeitvorteil
  • Den Eintrittstermin zusagen, bevor die Vorabzustimmung erteilt ist
  • Die Vollmacht unvollständig oder zu spät erteilen
  • Den Betriebsrat erst nach der Einstellungszusage einbinden — die Zustimmung nach §99 BetrVG gehört davor
  • Den Arbeitsvertrag aufsetzen, ohne die Vergütung gegen die Prüfmaßstäbe der Behörde zu halten
  • Das Verfahren für eine Stelle beantragen, die keine Fachkrafttätigkeit im Sinne des Gesetzes ist

Häufige Fragen

01 Wie viel Arbeit fällt bei uns an?

Im Kern zwei Unterschriften, Vollmacht und Vertrag, plus die Gebühr. Antragstellung, Schriftwechsel und Fristenüberwachung übernehmen wir.

02 Wie lange dauert es wirklich?

Bei sauber vorbereiteter Akte im Durchschnitt zwei bis fünf Monate. Das ist ein Erfahrungswert, keine Zusage; Stadt, Beruf und Auslastung wirken erheblich.

03 Was, wenn abgelehnt wird?

Wir prüfen den Bescheid, klären die Gründe und besprechen mit Ihnen, ob Remonstration oder ein neuer Antrag sinnvoll ist.

04 Gilt das Verfahren für jede Stelle?

Nein. Es setzt eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes voraus. Für ungelernte Tätigkeiten steht dieser Weg nicht offen.