Worum es geht
Im regulären Verfahren wartet die Akte bei der Auslandsvertretung darauf, dass deutsche Behörden Rückfragen beantworten. Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren laufen genau diese Abstimmungen vorab in Deutschland — und die Auslandsvertretung erhält eine bereits geprüfte Akte mit Vorabzustimmung.
Das ist der gesamte Zeitgewinn. Es gibt keine Abkürzung an der Prüfung vorbei; es wird nur in einer anderen Reihenfolge geprüft.
Für wen dieser Weg gedacht ist
- Deutsche Unternehmen, die konkret einstellen wollen
- Arbeitgeber, die Planungssicherheit beim Eintrittstermin brauchen
- Fälle, in denen Anerkennung und Vertrag bereits stehen
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist in §81a AufenthG geregelt. Zuständig ist die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort der Arbeitskraft. Die Gebühr richtet sich nach der geltenden Gebührenordnung.
Voraussetzungen
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Vollmacht des Arbeitgebers gegenüber der Ausländerbehörde
- Übernahme der Verfahrensgebühr durch den Arbeitgeber
- Anerkennung der Qualifikation, soweit erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Unternehmensunterlagen und Gewerbenachweis
- Arbeitsvertrag mit Vergütung und Stellenbeschreibung
- Qualifikationsnachweise der Arbeitskraft
- Reisepass der Arbeitskraft
- Gegebenenfalls Anerkennungsbescheid
Ablauf Schritt für Schritt
Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.
WirSie
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01
Wir
Bedarf und Stelle klären
Beruf für Beruf, Schicht für Schicht — was tatsächlich zu besetzen ist.
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02
Wir
Kandidatin oder Kandidat vorschlagen
Geprüfte Qualifikation, geprüfte Unterlagen.
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03
Sie
Einstellungsentscheidung treffen
Das Gespräch und die Entscheidung bleiben bei Ihnen.
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04
Wir
Arbeitsvertrag aufsetzen und prüfen
Gegen die Maßstäbe, die die Behörde anlegt.
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05
Sie
Vollmacht erteilen und Gebühr übernehmen
Zwei Unterschriften — mehr fällt auf Ihrer Seite nicht an.
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06
Wir
Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
Wir führen den Schriftwechsel und überwachen die Fristen.
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09
Wir
Einreise und Onboarding
Anmeldung, Aufenthaltstitel, Versicherung, erste Lohnabrechnung.
Was dieser Weg bietet
Planbarer Eintrittstermin
Der wichtigste Punkt für die Personalplanung: Sie können mit einem Zeitraum rechnen.
Geprüfte Akte
Die Auslandsvertretung erhält keine offenen Fragen mehr.
Geringer Aufwand intern
Zwei Unterschriften und die Gebühr — den Rest führen wir.
Was dagegen spricht
Was Sie realistisch einplanen müssen:
- Beschleunigt heißt nicht garantiert. Die Behörde kann weiterhin ablehnen.
- Die Gebühr fällt an, auch wenn das Verfahren nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
- Die Dauer hängt stark von der Auslastung der zuständigen Ausländerbehörde ab und schwankt regional.
- Ohne vorliegende Anerkennung bringt das Verfahren keinen Zeitvorteil.
Wer zahlt was
- Arbeitgeber
- Verfahrensgebühr nach geltender Ordnung sowie unser Honorar.
- Bewerber
- Beauftragt ein Unternehmen das Verfahren, zahlen Sie uns nichts. Beauftragen Sie uns selbst, stehen Honorar und Amtskosten schriftlich fest, bevor wir beginnen.
- Amtliche Gebühren
- Visumgebühr bei der Auslandsvertretung.
Häufige Fehler
- Das Verfahren starten, bevor die Anerkennung vorliegt — dann bringt es keinen Zeitvorteil
- Den Eintrittstermin zusagen, bevor die Vorabzustimmung erteilt ist
- Die Vollmacht unvollständig oder zu spät erteilen
- Den Betriebsrat erst nach der Einstellungszusage einbinden — die Zustimmung nach §99 BetrVG gehört davor
- Den Arbeitsvertrag aufsetzen, ohne die Vergütung gegen die Prüfmaßstäbe der Behörde zu halten
- Das Verfahren für eine Stelle beantragen, die keine Fachkrafttätigkeit im Sinne des Gesetzes ist
Häufige Fragen
01 Wie viel Arbeit fällt bei uns an?
Im Kern zwei Unterschriften, Vollmacht und Vertrag, plus die Gebühr. Antragstellung, Schriftwechsel und Fristenüberwachung übernehmen wir.
02 Wie lange dauert es wirklich?
Bei sauber vorbereiteter Akte im Durchschnitt zwei bis fünf Monate. Das ist ein Erfahrungswert, keine Zusage; Stadt, Beruf und Auslastung wirken erheblich.
03 Was, wenn abgelehnt wird?
Wir prüfen den Bescheid, klären die Gründe und besprechen mit Ihnen, ob Remonstration oder ein neuer Antrag sinnvoll ist.
04 Gilt das Verfahren für jede Stelle?
Nein. Es setzt eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes voraus. Für ungelernte Tätigkeiten steht dieser Weg nicht offen.