Unternehmen
Recht und Compliance
Was wir zusagen können, was nicht, und wer worüber entscheidet.
Wer entscheidet
Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel werden ausschließlich von den zuständigen deutschen Behörden und der jeweiligen Auslandsvertretung erteilt. Wir bereiten Akten vor, führen Verfahren und vertreten Anliegen gegenüber Behörden — die Entscheidung selbst trifft niemand von uns.
Deshalb finden Sie auf dieser Website keine Erfolgsquote als Zusage und keine garantierte Bearbeitungszeit. Wer das zusagt, sagt etwas zu, worüber er nicht verfügt.
Vergütung — wer uns wofür bezahlt
Wir arbeiten in zwei klar getrennten Modellen, und welches gilt, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.
Beauftragt ein deutsches Unternehmen ein Projekt, etwa die Besetzung mehrerer Stellen, trägt dieses Unternehmen sämtliche Kosten: Rekrutierung, Verfahren, Unterlagen. Die Bewerberin oder der Bewerber zahlt uns dafür nichts.
Beauftragt uns eine Privatperson selbst (für Familiennachzug, ein Studienvisum, eine Anerkennung oder die Suche nach einer Stelle), ist sie unsere Auftraggeberin und zahlt unser Honorar sowie die anfallenden Amtskosten. Beides wird schriftlich mitgeteilt, bevor wir beginnen; später kommt nichts hinzu.
Was es bei uns nicht gibt: eine Rechnung an beide Seiten desselben Vorgangs, eine Forderung nach Vorkasse ohne schriftliche Aufstellung, oder einen Posten, der erst auftaucht, wenn das Verfahren schon läuft.
Bearbeitungszeiten
Alle genannten Zeiträume sind Durchschnittswerte. Sie hängen vom Beruf, von der Auslastung der Auslandsvertretung, vom Anerkennungsverfahren und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab.