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Pflegekräfte für Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Der Engpass ist hier fast nie die Kandidatin. Er ist die Anerkennung — und weil Pflege ein reglementierter Beruf ist, steht sie nicht neben dem Verfahren, sondern davor.

Stellen, die wir in diesem Bereich besetzen

  • Pflegefachkraft
  • Altenpflege
  • Intensiv- und Anästhesiepflege
  • OTA und ATA
  • MTR
  • Hebamme

Ärztinnen und Ärzte laufen über ein eigenes Verfahren; sprechen Sie uns an, wenn das Ihr Bedarf ist.

Was diesen Sektor von allen anderen unterscheidet

Pflege ist ein reglementierter Beruf. Ohne Berufsanerkennung darf niemand als Pflegefachkraft arbeiten — anders als in der Gastronomie oder der Produktion, wo die Anerkennung den Aufenthaltstitel begleitet, ist sie hier die Voraussetzung für die Tätigkeit selbst. Sie bestimmt damit den Eintrittstermin, nicht das Visum.

Das zuständige Landesamt entscheidet, und die geforderten Sprachkenntnisse setzt ebenfalls das jeweilige Bundesland fest — sie unterscheiden sich zwischen den Ländern und für Fachkräfte anders als für Ärzte. Wir prüfen den Stand für Ihr Land und Ihren Beruf, statt eine Zahl zu nennen, die anderswo nicht gilt.

Wege, die hier in der Regel tragen

Was in diesem Sektor schiefgeht

  • Teilanerkennung ist in der Pflege der Normalfall, nicht die Ausnahme. Dann folgt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang, und der Eintrittstermin verschiebt sich um Monate. Wir planen diesen Fall von Beginn an ein.
  • Manche Länder erlauben eine befristete Berufserlaubnis, während die Anerkennung läuft. Ob das für Ihre Einrichtung in Frage kommt, hängt am Bundesland und an der Stelle — das klären wir vor der Beauftragung, nicht danach.
  • Sprachniveau und Fachsprachprüfung sind zwei verschiedene Hürden. Die zweite wird regelmäßig übersehen und kostet dann Zeit, die niemand eingeplant hatte.

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