Worum es geht
Die Fachkräfteeinwanderung ist der Hauptweg für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulabschluss. Über ihn laufen die meisten unserer Vermittlungen.
Zwei Dinge zählen zusammen: eine in Deutschland anerkannte Qualifikation und ein konkretes Arbeitsplatzangebot, dessen Bedingungen der Prüfung standhalten. Fehlt eines von beiden, trägt der Antrag nicht — unabhängig davon, wie gut das Profil im Übrigen ist.
Für wen dieser Weg gedacht ist
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- Pflege, Technik, Handwerk, Logistik, Gastronomie
- Wer bereits ein Angebot hat oder über uns eines bekommt
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz
Maßgeblich sind §18a AufenthG für Fachkräfte mit Berufsausbildung und §18b für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. In reglementierten Berufen ist zusätzlich die Berufserlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen
- Anerkannter Berufsabschluss oder Hochschulabschluss
- Konkretes Arbeitsplatzangebot
- Angemessene Vergütung und Arbeitsbedingungen
- In reglementierten Berufen: Berufserlaubnis
- Sprachniveau nach Beruf, in Gesundheitsberufen meist B2
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Berufsabschluss mit beglaubigter Übersetzung
- Anerkennungsbescheid
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnisse
- Sprachzertifikat
Ablauf Schritt für Schritt
Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.
WirSie
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01
Wir
Anerkennungsfähigkeit klären
Wir beginnen hier, nicht beim Visumantrag — daran scheitern die meisten Akten.
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02
Wir
Anerkennungsverfahren führen
Antrag bei der zuständigen Stelle, Nachreichungen, Fristen.
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03
Wir
Passenden Arbeitgeber finden
Abgleich von Profil und tatsächlichem Bedarf.
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04
Sie
Vorstellungsgespräch führen
Vorbereitung durch uns, Gespräch durch Sie.
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05
Wir
Arbeitsvertrag prüfen
Vergütung und Bedingungen gegen die Prüfmaßstäbe.
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06
Wir
Visumakte aufbauen
Optional beschleunigt über §81a.
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08
Wir
Ankunft und Probezeit
Anmeldung, Titel, Lohnabrechnung — und Begleitung durch die Probezeit.
Was dieser Weg bietet
Breiter Zugang
Kein Hochschulabschluss erforderlich — die Berufsausbildung genügt.
Beschleunigbar
In Kombination mit §81a verkürzt sich das Verfahren erheblich.
Weg zum Daueraufenthalt
Nach den gesetzlichen Fristen ist eine Niederlassungserlaubnis möglich.
Familiennachzug
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Was dagegen spricht
Was Sie realistisch einplanen müssen:
- Ohne Anerkennung geht nichts. Das ist der häufigste Grund, an dem Akten scheitern.
- In reglementierten Berufen kommt die Berufserlaubnis als zusätzliche Hürde hinzu.
- Die Anerkennung endet oft mit Auflagen statt mit voller Gleichwertigkeit — das kostet zusätzliche Zeit.
- Ein zu niedrig angesetztes Gehalt kann den Antrag kippen, auch wenn Sie einverstanden wären.
Wer zahlt was
- Arbeitgeber
- Trägt unser Honorar, in der Regel auch die Verfahrensgebühr bei §81a.
- Bewerber
- Über ein beauftragendes Unternehmen: keine Kosten für Sie. Bei Direktbeauftragung: Honorar und Amtskosten schriftlich vor Beginn. Eigene Kosten in beiden Fällen: Übersetzungen, Anerkennungsgebühren, Reise.
- Amtliche Gebühren
- Anerkennungs- und Visumgebühren nach geltender Ordnung.
Gefragte Berufe
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Altenpflege
- Schweißtechnik
- CNC-Fertigung
- Elektrotechnik
- Industriemechanik
- Kfz-Technik
- Logistik
- Gastronomie
- Bauhandwerk
Häufige Fehler
- Die Visumakte vorbereiten, bevor die Anerkennungsfähigkeit geklärt ist
- Die Fächer- und Stundenübersicht der Ausbildung nicht beschaffen
- In einem reglementierten Beruf die Berufserlaubnis übersehen
- Eine Vergütung akzeptieren, die der behördlichen Prüfung nicht standhält
- Mit B1 in einen Gesundheitsberuf gehen, in dem B2 verlangt wird
- Kündigen, bevor der Wechsel des Arbeitgebers geklärt ist
Häufige Fragen
01 Reicht Berufserfahrung ohne Abschluss?
In der Regel nicht. Die Fachkräfteeinwanderung setzt einen formalen Abschluss voraus, der anerkannt werden kann. Ohne Abschluss ist die Ausbildung meist der tragfähigere Weg.
02 Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
Das hängt stark von der Anerkennung ab. Diese kann Monate dauern; das Visumverfahren selbst ist kürzer. Alle Angaben sind Durchschnittswerte.
03 Was ist ein reglementierter Beruf?
Ein Beruf, der ohne staatliche Erlaubnis nicht ausgeübt werden darf — etwa in der Pflege oder in medizinischen Berufen. Hier ist die Anerkennung zwingend.
04 Kann ich den Arbeitgeber später wechseln?
Je nach Titel und Zeitpunkt ist eine Zustimmung erforderlich. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie kündigen.