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Arbeiten

Fachkräfteeinwanderung

Der Hauptweg für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung — der Weg, über den die meisten unserer Vermittlungen laufen.

Anerkennung Zwingende Voraussetzung
Stellenangebot Muss konkret vorliegen
Kombinierbar Mit dem §81a-Verfahren
Nachzug möglich Unter Voraussetzungen

Worum es geht

Die Fachkräfteeinwanderung ist der Hauptweg für Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Hochschulabschluss. Über ihn laufen die meisten unserer Vermittlungen.

Zwei Dinge zählen zusammen: eine in Deutschland anerkannte Qualifikation und ein konkretes Arbeitsplatzangebot, dessen Bedingungen der Prüfung standhalten. Fehlt eines von beiden, trägt der Antrag nicht — unabhängig davon, wie gut das Profil im Übrigen ist.

Für wen dieser Weg gedacht ist

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Pflege, Technik, Handwerk, Logistik, Gastronomie
  • Wer bereits ein Angebot hat oder über uns eines bekommt

Voraussetzungen

  • Anerkannter Berufsabschluss oder Hochschulabschluss
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Angemessene Vergütung und Arbeitsbedingungen
  • In reglementierten Berufen: Berufserlaubnis
  • Sprachniveau nach Beruf, in Gesundheitsberufen meist B2

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • Berufsabschluss mit beglaubigter Übersetzung
  • Anerkennungsbescheid
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnisse
  • Sprachzertifikat

Ablauf Schritt für Schritt

Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.

WirSieBehörde

  1. 01

    Anerkennungsfähigkeit klären

    Wir beginnen hier, nicht beim Visumantrag — daran scheitern die meisten Akten.

    Wir
  2. 02

    Anerkennungsverfahren führen

    Antrag bei der zuständigen Stelle, Nachreichungen, Fristen.

    Wir
  3. 03

    Passenden Arbeitgeber finden

    Abgleich von Profil und tatsächlichem Bedarf.

    Wir
  4. 04

    Vorstellungsgespräch führen

    Vorbereitung durch uns, Gespräch durch Sie.

    Sie
  5. 05

    Arbeitsvertrag prüfen

    Vergütung und Bedingungen gegen die Prüfmaßstäbe.

    Wir
  6. 06

    Visumakte aufbauen

    Optional beschleunigt über §81a.

    Wir
  7. 07

    Zustimmung und Entscheidung

    Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörde, Auslandsvertretung.

    Behörde
  8. 08

    Ankunft und Probezeit

    Anmeldung, Titel, Lohnabrechnung — und Begleitung durch die Probezeit.

    Wir

Was dieser Weg bietet

Breiter Zugang

Kein Hochschulabschluss erforderlich — die Berufsausbildung genügt.

Beschleunigbar

In Kombination mit §81a verkürzt sich das Verfahren erheblich.

Weg zum Daueraufenthalt

Nach den gesetzlichen Fristen ist eine Niederlassungserlaubnis möglich.

Familiennachzug

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Was dagegen spricht

Was Sie realistisch einplanen müssen:

  • Ohne Anerkennung geht nichts. Das ist der häufigste Grund, an dem Akten scheitern.
  • In reglementierten Berufen kommt die Berufserlaubnis als zusätzliche Hürde hinzu.
  • Die Anerkennung endet oft mit Auflagen statt mit voller Gleichwertigkeit — das kostet zusätzliche Zeit.
  • Ein zu niedrig angesetztes Gehalt kann den Antrag kippen, auch wenn Sie einverstanden wären.

Wer zahlt was

Arbeitgeber
Trägt unser Honorar, in der Regel auch die Verfahrensgebühr bei §81a.
Bewerber
Über ein beauftragendes Unternehmen: keine Kosten für Sie. Bei Direktbeauftragung: Honorar und Amtskosten schriftlich vor Beginn. Eigene Kosten in beiden Fällen: Übersetzungen, Anerkennungsgebühren, Reise.
Amtliche Gebühren
Anerkennungs- und Visumgebühren nach geltender Ordnung.

Gefragte Berufe

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Altenpflege
  • Schweißtechnik
  • CNC-Fertigung
  • Elektrotechnik
  • Industriemechanik
  • Kfz-Technik
  • Logistik
  • Gastronomie
  • Bauhandwerk

Häufige Fehler

  • Die Visumakte vorbereiten, bevor die Anerkennungsfähigkeit geklärt ist
  • Die Fächer- und Stundenübersicht der Ausbildung nicht beschaffen
  • In einem reglementierten Beruf die Berufserlaubnis übersehen
  • Eine Vergütung akzeptieren, die der behördlichen Prüfung nicht standhält
  • Mit B1 in einen Gesundheitsberuf gehen, in dem B2 verlangt wird
  • Kündigen, bevor der Wechsel des Arbeitgebers geklärt ist

Häufige Fragen

01 Reicht Berufserfahrung ohne Abschluss?

In der Regel nicht. Die Fachkräfteeinwanderung setzt einen formalen Abschluss voraus, der anerkannt werden kann. Ohne Abschluss ist die Ausbildung meist der tragfähigere Weg.

02 Wie lange dauert das gesamte Verfahren?

Das hängt stark von der Anerkennung ab. Diese kann Monate dauern; das Visumverfahren selbst ist kürzer. Alle Angaben sind Durchschnittswerte.

03 Was ist ein reglementierter Beruf?

Ein Beruf, der ohne staatliche Erlaubnis nicht ausgeübt werden darf — etwa in der Pflege oder in medizinischen Berufen. Hier ist die Anerkennung zwingend.

04 Kann ich den Arbeitgeber später wechseln?

Je nach Titel und Zeitpunkt ist eine Zustimmung erforderlich. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie kündigen.