Ismail Akın Beratung
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Für Unternehmen

Zwei Schritte bei Ihnen.Den Rest übernehmen wir

Wir rekrutieren in der Türkei, prüfen die Qualifikation vor Ort und führen Anerkennung, Visum und Einreise. Sie entscheiden über die Einstellung und erteilen die Vollmacht — das sind, auf dem §81a-Weg, zwei von neun Verfahrensschritten.

Zeitschiene

Von der Anfrage bis zum ersten Arbeitstag

Durchschnittswerte aus laufenden Verfahren. Der Einzelfall hängt vom Beruf, von der Anerkennungsstelle und von der Auslastung der Auslandsvertretung ab.

  1. 01

    Auswahl

    ø 2–4 Wochen

    Wir rekrutieren in der Türkei, prüfen die fachliche Eignung vor Ort und legen Ihnen eine Vorauswahl vor. Sie führen das Gespräch.

  2. 02

    Anerkennung, Vertrag, Visum

    ø 4–8 Monate

    Anerkennungsantrag, Übersetzungen, Arbeitsvertrag, Vorabzustimmung, Visumtermin. Der längste Abschnitt, und der, den wir führen.

  3. 03

    Ankunft

    ø 3 Monate Begleitung

    Anmeldung, Aufenthaltstitel, Versicherung, erste Abrechnung. Wir bleiben über die Probezeit hinaus ansprechbar.

Typische Gesamtdauer: 6–10 Monate.

Der längste Einzelposten ist der Termin bei der Auslandsvertretung. Darauf hat niemand Einfluss — wir auch nicht.

Kaufmännisches

Wann Sie wofür zahlen

Das Honorar ist an Meilensteine gebunden. Jede Rate wird fällig, wenn der Abschnitt davor abgeschlossen ist — nicht vorher.

  1. 01

    Beauftragung

    Sie erteilen den Auftrag. Wir beginnen mit der Rekrutierung.

  2. 02

    Einstellungsentscheidung

    Sie haben die Kandidatin oder den Kandidaten gewählt und der Vertrag steht.

  3. 03

    Anerkennungsantrag gestellt

    Die Unterlagen liegen vollständig bei der zuständigen Stelle.

  4. 04

    Einreise und Arbeitsantritt

    Die Fachkraft ist da und angemeldet.

Honorar, Amtsgebühren und Übersetzungskosten werden vor Beginn schriftlich aufgeschlüsselt. Es kommt kein Posten nachträglich dazu.

Bei einem von Ihnen beauftragten Projekt tragen Sie die Kosten. Die Fachkraft zahlt in keiner Phase und an niemanden.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Von der Suche bis über die Probezeit hinaus. Was nicht auf dieser Liste steht, sagen wir Ihnen vorher.

Vor der Einstellung

  • Rekrutierung in der Türkei
  • Fachliche Eignungsprüfung vor Ort
  • Vorauswahl und Dossier
  • Sprachstandserhebung

Verfahren

  • Anerkennung (Anerkennung ausländischer Qualifikationen)
  • Beglaubigte Übersetzungen
  • Arbeitsvertrag — Prüfung und Vorbereitung
  • §81a-Verfahren und Vorabzustimmung
  • Visumtermin und Aktenführung

Nach der Einreise

  • Anmeldung und Aufenthaltstitel
  • Kranken- und Sozialversicherung
  • Erste Unterkunft
  • Abholung und Ankunftsbegleitung
  • Lohnabrechnung — Ersteinrichtung
  • Begleitung über die Probezeit
  • Familiennachzug

Familiennachzug steht bewusst auf dieser Liste. Wer die Familie bei sich hat, bleibt — und eine Nachbesetzung kostet mehr als der Nachzug.

Alternativen

Im Vergleich zu Leiharbeit und Stellenanzeige

Fachkraft aus der Türkei

  • Die Fachkraft wird bei Ihnen angestellt.
  • Einmaliger Aufwand, an Meilensteine gebunden.
  • Familiennachzug als Bindung.
  • Dauer: durchschnittlich 6–10 Monate.

Leiharbeit

  • Die Kraft bleibt beim Verleiher angestellt.
  • Laufende Marge, solange die Stelle besetzt ist.
  • Keine Bindung an Ihr Haus.
  • Sofort verfügbar.

Stellenanzeige

  • Sie stellen selbst ein — wenn sich jemand meldet.
  • Kosten laufen weiter, auch ohne Ergebnis.
  • Keine Bindung.
  • Offen, solange sie offen bleibt.

Wir rechnen Ihnen keine Ersparnis vor. Was eine unbesetzte Stelle Sie im Monat kostet, wissen Sie besser als wir.

Bevor Sie weiterlesen

Vier Punkte, die Sie sonst selbst herausfinden müssten:

Türkisches Unternehmen, Sitz Istanbul
Keine Niederlassung in Deutschland, keine deutsche Akkreditierung, und wir geben auch keine an.
Keine Arbeitnehmerüberlassung
Die Fachkraft wird bei Ihnen angestellt, nicht bei uns.
Sie tragen die Kosten, die Fachkraft nichts
Bei einem beauftragten Projekt zahlt die Fachkraft zu keinem Zeitpunkt und an niemanden.
Keine Zusage über den Ausgang
Über den Aufenthaltstitel entscheidet die Behörde — auch bei vollständiger Akte.

Ihr Ansprechpartner spricht Deutsch

Korrespondenz, Verträge und Gespräche laufen auf Deutsch. Sie müssen nichts übersetzen lassen, um mit uns zu arbeiten.

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