Für Unternehmen
Was auf Ihrem Schreibtisch landet — und was nicht
Sie besetzen eine Stelle, für die sich hier niemand bewirbt. Wir rekrutieren in der Türkei und führen das Anerkennungs- und Visumverfahren — diese Seite sagt Ihnen vorher, welcher Teil davon trotzdem bei Ihnen bleibt.
Aufwand
Was bei Ihnen bleibt
Auf dem §81a-Weg liegen 2 von 9 Verfahrensschritten bei Ihnen.
Unten stehen alle 9, und an jedem steht, wer ihn ausführt — wir, Sie, oder eine Behörde. Die beiden mit Ihrer Markierung sind die einzigen, für die Ihre Personalabteilung Zeit einplanen muss.
9
Verfahrensschritte
2
davon bei Ihnen
5
bei uns
2
bei einer Behörde
Die neun Schritte
- 01Bedarf und Stelle klären
- 02Kandidatin oder Kandidat vorschlagen
- 03Einstellungsentscheidung treffen
- 04Arbeitsvertrag aufsetzen und prüfen
- 05Vollmacht erteilen und Gebühr übernehmen
- 06Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
- 07Vorabzustimmung
- 08Termin und Visum
- 09Einreise und Onboarding
- 01 Wir Bedarf und Stelle klären
- 02 Wir Kandidatin oder Kandidat vorschlagen
- 03 Sie Einstellungsentscheidung treffen
- 04 Wir Arbeitsvertrag aufsetzen und prüfen
- 05 Sie Vollmacht erteilen und Gebühr übernehmen
- 06 Wir Antrag bei der Ausländerbehörde stellen
- 09 Wir Einreise und Onboarding
Auf anderen Wegen sieht die Aufteilung anders aus. Die Blaue Karte etwa hat acht Schritte, von denen einer bei Ihnen liegt. Jede Programmseite zeigt ihre eigene Aufstellung.
Due Diligence
Wer wir sind — und wer wir nicht sind
Damit Sie es nicht selbst herausfinden müssen:
Zutreffend
- Ein türkisches Unternehmen mit Sitz in Istanbul. Beauftragen Sie uns, schließen Sie den Vertrag mit dieser Gesellschaft.
- Wir führen die Türkei-Seite: Rekrutierung, fachliche Prüfung vor Ort, Unterlagen, Anerkennungsantrag, Visumverfahren, Einreise.
- Ihre Ansprechpartner sprechen Deutsch. Sie brauchen für kein Gespräch und keinen Schriftwechsel einen Dolmetscher.
Nicht zutreffend
- Wir haben keine Niederlassung in Deutschland und geben auch keine an.
- Wir sind von keiner deutschen Stelle akkreditiert und führen kein Gütesiegel.
- Wir sind keine Arbeitnehmerüberlassung. Die Fachkraft wird bei Ihnen angestellt, nicht bei uns.
- Wir sichern kein Verfahrensergebnis zu. Über den Aufenthaltstitel entscheidet die Behörde — das gilt auch dann, wenn eine Akte vollständig ist.
Mitbestimmung
Der Betriebsrat, bevor er zum Problem wird
Wo ein Betriebsrat besteht und die Mitbestimmung bei Einstellungen greift, muss er jeder Einstellung nach §99 BetrVG zustimmen — auch dieser. Ob der Schwellenwert in Ihrem Unternehmen erreicht ist, wissen Sie besser als wir. Das ist keine Formalie am Ende, sondern ein Termin, der in die Planung gehört: verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, steht das Verfahren still, während Visumtermine und Anerkennungsfristen weiterlaufen.
Wir stellen Ihnen die Unterlagen so zusammen, dass die Unterrichtung nach §99 vollständig ist. Qualifikation, Eingruppierung, vorgesehene Tätigkeit. Wann Sie den Betriebsrat einbinden, entscheiden Sie; wir sagen Ihnen nur früh genug, dass es ansteht.
Kosten
Was das kostet, und wer es trägt
Beauftragen Sie ein Projekt, tragen Sie die Kosten. Rekrutierung, Anerkennungsverfahren, Übersetzungen, Amtsgebühren, unser Honorar. Die Fachkraft zahlt in diesem Fall nichts, zu keinem Zeitpunkt und an niemanden.
Das ist keine Freundlichkeit, sondern der Grund, aus dem die Vermittlung überhaupt funktioniert: Sobald eine Fachkraft für ihre eigene Vermittlung bezahlt, hat sie einen Schuldenstand, den sie in Deutschland abarbeiten muss — und genau das ist das Muster, an dem diese Branche ihren Ruf verloren hat.
Sie bekommen vor der Beauftragung
- eine Aufstellung, die unser Honorar von den staatlichen Gebühren trennt,
- die Angabe, welche Posten erst später und abhängig wovon anfallen,
- und die Zusage, dass danach kein Posten hinzukommt.
Erster Schritt
Was wir zum Anfangen brauchen
Drei Angaben reichen für ein belastbares Erstgespräch. Alles Weitere klären wir darin.
- Die Stelle
- Tätigkeit, geforderte Qualifikation, Schicht- oder Bereitschaftsmodell.
- Die Kopfzahl
- Wie viele Personen, und ob gestaffelt oder gemeinsam.
- Der Eintrittstermin
- Wann die Stelle besetzt sein soll — daraus rechnen wir rückwärts.
Offen gesagt
Was schiefgehen kann
- Die Anerkennung kann als Teilanerkennung zurückkommen. Dann fehlt etwas Fachliches, ein Anpassungslehrgang wird nötig, und der Eintrittstermin verschiebt sich. Wir planen diesen Fall von Anfang an ein, verhindern können wir ihn nicht.
- Termine bei der Auslandsvertretung sind der größte einzelne Zeitfaktor und der einzige, auf den niemand Einfluss hat — wir nicht, Sie nicht, und keine Agentur, die Ihnen etwas anderes sagt.
- Ein Visum kann abgelehnt werden, auch bei vollständiger Akte. Wir sagen Ihnen dann, woran es lag und ob eine erneute Antragstellung sinnvoll ist.
- Eine Fachkraft kann kurz vor der Einreise abspringen. Bei einem Einzelbedarf kostet das Monate. Deshalb raten wir bei mehreren Stellen zu einer Reserve in der Vorauswahl statt zu einer Punktlandung.
Schildern Sie den Bedarf
Eine E-Mail mit Stelle, Kopfzahl und Wunschtermin genügt. Sie bekommen eine Einschätzung, welcher Weg trägt und was er realistisch braucht — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich der Aufwand für diese eine Stelle nicht lohnt.