Worum es geht
Ein Studienvisum wird nur mit Zulassung einer deutschen Hochschule erteilt — und eine Zulassung nützt ohne Visum nichts. Beide Fristen laufen parallel und beeinflussen einander.
Deshalb behandeln wir Hochschulbewerbung und Visumakte als einen Vorgang und nicht als zwei getrennte Aufgaben. Wer erst zulässt und dann ans Visum denkt, verliert regelmäßig ein Semester.
Für wen dieser Weg gedacht ist
- Abiturientinnen und Abiturienten mit Studienabsicht
- Wer einen Master in Deutschland anschließen möchte
- Wer über das Studienkolleg einsteigen muss
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz
Der Aufenthalt zum Zweck des Studiums ist in §16b AufenthG geregelt. Die Zulassung erteilt die Hochschule; über das Visum entscheidet die Auslandsvertretung. Der Nachweis der Finanzierung richtet sich nach dem jeweils geltenden Regelbedarf.
Voraussetzungen
- Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
- Nachweis der Finanzierung für das erste Jahr
- Sprachnachweis je nach Studiengang
- Krankenversicherungsschutz
- Gegebenenfalls Studienkolleg und Feststellungsprüfung
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- Abiturzeugnis mit beglaubigter Übersetzung
- Zulassungsbescheid
- Sperrkontonachweis
- Sprachzertifikat
- Motivationsschreiben und Lebenslauf
Ablauf Schritt für Schritt
Jeder Schritt ist der Seite zugeordnet, die ihn tatsächlich ausführt.
WirSie
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01
Wir
Zeugnis bewerten
Berechtigt Ihr Abschluss direkt — oder führt der Weg über das Studienkolleg?
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02
Wir
Hochschulen und Studiengänge auswählen
Nach Zulassungschance, nicht nur nach Ranking.
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03
Wir
Bewerbung über uni-assist oder direkt
Fristen unterscheiden sich je Hochschule.
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04
Sie
Sprachnachweis erbringen
DSH, TestDaF oder englischer Nachweis, je nach Studiengang.
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05
Sie
Sperrkonto eröffnen
Die Einzahlung müssen Sie leisten.
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06
Wir
Visumakte aufbauen
Vollständig, parallel zur Bewerbung.
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08
Wir
Ankunft und Immatrikulation
Anmeldung, Versicherung, Einschreibung.
Was dieser Weg bietet
Ein deutscher Abschluss
Er entsteht in Deutschland und muss danach nicht anerkannt werden — das Anerkennungsproblem entfällt vollständig.
Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche
Nach erfolgreichem Abschluss ist ein Aufenthalt zur Suche nach einer qualifizierten Stelle möglich.
Meist nur ein Semesterbeitrag
An staatlichen Hochschulen fällt überwiegend kein volles Studienentgelt an; einzelne Bundesländer erheben zusätzlich Gebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten.
Arbeiten in begrenztem Umfang
Neben dem Studium ist eine Erwerbstätigkeit im gesetzlich zulässigen Rahmen erlaubt.
Was dagegen spricht
Was Sie realistisch einplanen müssen:
- Ein türkisches Abiturzeugnis berechtigt nicht in jedem Fall unmittelbar zum Studium — das Studienkolleg kostet ein zusätzliches Jahr.
- Das Sperrkonto bindet echtes Geld für ein Jahr.
- Ein Studium ist kein Arbeitsvisum. Die Erwerbstätigkeit ist zeitlich begrenzt.
- Die Fristen der Hochschulen sind starr; ein verpasster Termin bedeutet ein halbes Jahr Wartezeit.
Wer zahlt was
- Arbeitgeber
- Nicht beteiligt — dieser Weg wird nicht von einem Arbeitgeber getragen.
- Bewerber
- Sperrkonto, Semesterbeitrag, Übersetzungen und Lebenshaltung.
- Amtliche Gebühren
- Visumgebühr nach geltender Ordnung.
Häufige Fragen
01 Reicht mein Abiturzeugnis?
Das hängt von Notendurchschnitt, Fachrichtung und Hochschule ab. Führt der Weg über das Studienkolleg, ist das ein zusätzliches Jahr — planbar, aber es muss vorher bekannt sein.
02 Darf ich neben dem Studium arbeiten?
Ja, aber im gesetzlich begrenzten Umfang. Die Grenzen ergeben sich aus dem Aufenthaltsrecht in der geltenden Fassung.
03 Kann ich nach dem Abschluss bleiben?
Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit eines Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche. Die Entscheidung trifft die Ausländerbehörde.